Beispiele für akzeptierte Nachweise, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:
- Generell eine Unterlage, aus der die registrierte Kinderzahl in der Bildungseinrichtung
hervorgeht, wie z.B. ein Ausdruck oder Screenshot aus einem EDV-Programm oder einer
Website - Bei Kindertageseinrichtungen ein Auszug aus „Kita.web“ zu Beginn des jeweiligen Schuljahres
- Eine Unterlage, aus der zwar nicht hervorgeht, dass die Kinderzahl zu Beginn des Schuljahres ist, aber zusätzlich durch den Träger der Kindertageseinrichtung mit Unterschrift
bestätigt wird, dass die Kinderzahl zu Beginn des Schuljahres erhoben wurde. - Eine Erklärung des Einrichtungsträgers, die ausweist, welche Kinderzahl zu Beginn des
Schuljahres gültig ist.
Folgende Nachweise werden nicht akzeptiert: - Eine selbstverfasste Erklärung der Einrichtung, die die Kinderzahl zu Beginn des Schuljahres benennt (sog. Eigenerklärung).
- Ein Nachweis, aus dem nicht erkannt werden kann, dass der Erfassungs-zeitraum der
Beginn der Belieferung gemeint ist und in dem dieses eben-falls nicht von dem Einrichtungsträger bestätigt wurde. - Nachweise, die Angaben von personenbezogenen Daten (z.B. Name, Alter, Anschrift,
Nationalität usw.) enthalten.
Quelle – Stand: 25.04.2022